Stellungnahme der Bundeskanzlei vom 24.06.2014 zum Artikel der SonntagsZeitung "Geheimgruppe des Bundes will Volksrechte abbauen"

Die SonntagsZeitung insinuiert in ihren Artikeln vom 22. Juni 2014, die Bundeskanzlei plane einen Abbau bei den Volksrechten. Richtig ist, dass die Bundeskanzlei zuständig ist für die politischen Rechte. Sie will eines ganz sicher nicht: Volksrechte abbauen. Es ist eine Kernaufgabe der Bundeskanzlei, über künftige Entwicklungen in diesem Bereich nachzudenken und Antworten zu finden. Es gab keine Geheimgruppe, sondern ein Brainstorming, das abgeschlossen ist. Dass eine Denkgruppe eingesetzt wird, ist ein normaler Vorgang.

Bei den in der SonntagsZeitung veröffentlichen Dokumenten handelt es sich um Arbeitsunterlagen, die nicht die Meinung der Bundeskanzlei wiedergeben. Dies wurde explizit so ausgewiesen. Zitat: "Die Thesen wiederspiegeln nicht die Meinung der Bundeskanzlei oder der Sektion politische Rechte. Vielmehr sollen sie als Impuls und als Ausgangspunkt für die Gespräche der Denkgruppe dienen." Wie aus den Arbeitsunterlagen hervorgeht, wurden die Thesen - formuliert aufgrund von bekannten öffentlichen Debatten - in der Denkgruppe kontrovers diskutiert, wie dies aufgrund der Übungsanordnung auch erwünscht war.

Die BK ist federführend im Bereich des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Im Zuge der Teilrevision des BPR (Botschaft des Bundesrats vom 29. November 2013), die neue Bestimmungen für die Nationalratswahlen 2015 vorsieht, zeigte sich ein Bedarf nach vertieften Überlegungen zu weiteren möglichen Reformschritten im Bereich der politischen Rechte.

Die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei rief zu diesem Zweck Mitte Januar 2014 eine Denkgruppe ein, um die Chancen und Herausforderungen zu erkennen, die sich für die politischen Rechte in Zukunft ergeben. Dies, um nicht im Elfenbeinturm zu agieren. Die Denkgruppe hat an ihren vier Sitzungen zwischen dem 7. März und dem 23. Mai erste Überlegungen zum Reformbedarf diskutiert. Die Denkgruppe hat ihre Diskussionen plangemäss abgeschlossen.

Die Denkgruppe war breit abgestützt. Sie setzte sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung, der Wissenschaft, der Justiz und der Privatwirtschaft zusammen (siehe Mitgliederliste). Die Teilnehmer nahmen dabei ad personam Einsitz und vertraten ihre persönliche Meinung. Unter den Teilnehmern waren auch Fachleute aus dem EJPD.

Die Zuständigkeiten zwischen EJPD und BK sind klar geregelt: Auf Ebene Verfassung ist das EJPD zuständig, auf Ebene der Gesetze die Bundeskanzlei. Federführend in der Frage der Vereinbarkeit von Initiativen mit dem Völkerrecht ist das EJPD, ebenfalls involviert sind in dieser Frage auch das EDA und die Bundeskanzlei.

Die in der Denkgruppe gemachten Überlegungen werden in den kommenden Wochen von der Sektion Politische Rechte gewichtet. Die Erkenntnisse werden dann mit Blick auf die künftige Ausgestaltung der politischen Rechte in den kommenden Monaten und Jahren aufgearbeitet. Sollten daraus konkrete Anträge werden, die Gesetzes- oder gar Verfassungsänderungen erforderten, würden diese den ordentlichen Weg via Bundesrat und Parlament nehmen und würden gegebenenfalls auch dem obligatorischen oder fakultativen Referendum unterstehen.

Bern, 24. Juni 2014

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