Stellungnahme der Bundeskanzlei zum Artikel «Roboter übersetzt Bundesreglemente» der Sonntagszeitung und der SDA-Meldung «Digitalisierung – Bund testet Software zum Übersetzen amtlicher Dokumente» vom 17.11.2019

Die Konferenz der Sprachdienste (KOSD) hat am 15. November 2018 eine Arbeitsgruppe konstituiert und ihr den Auftrag erteilt, einen interdepartementalen Test des maschinellen Übersetzungsprogramms DeepL Pro durchzuführen. Mit dem Test will die KOSD die Leistungen der automatischen Übersetzungslösung analysieren und Erkenntnisse darüber gewinnen, wie geeignet ein solches Tool für die Übersetzungstätigkeiten der Bundesverwaltung wäre. An diesem Test haben Sprachfachleute aller Departemente teilgenommen. Der Test wurde von März bis August 2019 durchgeführt.

Die getestete Software DeepL Pro unterscheidet sich vom kostenlosen und öffentlichen DeepL dadurch, dass der Anbieter die übersetzten Texte nicht speichert (und nicht zur Verbesserung seiner Algorithmen benutzt). Dass die Texte auf keinem externen Server gespeichert werden, war einer der Gründe, warum die Verwaltung für den Test 130 kostenpflichtige Lizenzen der Software DeepL Pro anschaffte. Diese Lizenzen sind noch bis zum 31. März 2020 gültig. Es ist offen, ob danach weitere Lizenzen beschafft werden.

Texte mit persönlichen oder vertraulichen schützenswerten Daten waren vom Test ausgeschlossen. Getestet wurde DeepL Pro mit öffentlich zugänglichen Texten wie Reglementen, Berichten, Empfehlungen, Fachtexten, Reden, Internetseiten, Social Media, parlamentarischen Vorstössen und anderen Textsorten. Dabei wurden die Vorgaben zum Daten- und Informationsschutz berücksichtigt.

Die Bundesverwaltung ist auf qualitativ exzellente Übersetzungsdienste angewiesen, die unter Einhaltung höchster Anforderungen auch an die Vertraulichkeit und den Datenschutz erledigt werden. Ob – und falls ja, wie – die maschinelle Übersetzung (MÜ) in diesem anspruchsvollen Umfeld unterstützend eingesetzt werden kann, ist ein zentraler Aspekt des durchgeführten Tests.

Die Arbeitsgruppe erstellt jetzt einen Bericht, der Empfehlungen für den Einsatz von maschinellen Übersetzungen in der Bundesverwaltung formulieren soll. Die abschliessenden Testergebnisse stehen derzeit noch aus. Es gibt keine faktische Grundlage für Aussagen über die allfälligen Folgen einer allfälligen Einführung von Übersetzungsprogrammen in der Bundesverwaltung. Die Mutmassungen der SonntagsZeitung und der SDA über mögliche Einsparungen oder einen bevorstehenden Personalabbau sind reine Spekulation.
 

 
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