Stellungnahme der Bundeskanzlei vom 7. Dezember 2016 zu einem Artikel in «Tages-Anzeiger»/«Der Bund» sowie zur Medienmitteilung des Komitees gegen das Unternehmenssteuerreformgesetz

In den Abstimmungserläuterungen des Bundesrates werden die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) aufgeführt. Die Mindereinnahmen werden beziffert, soweit diese voraussagbar sind. Namentlich werden die Mindereinnahmen des Bundes von 1,1 Milliarden Franken aufgeführt. Auch wird darauf hingewiesen, dass zu diesen 1,1 Milliarden Franken noch mehr Mindereinnahmen bei Bund und Kantonen dazukommen. In den Abstimmungserläuterungen wird also explizit auf weitere Mindereinnahmen hingewiesen. Auch wird präzisiert, dass deren Höhe nicht vorausgesagt werden kann. In vielen Kantonen sind die Beschlüsse über Gewinnsteuersenkungen noch nicht definitiv. Auch lässt sich nicht voraussagen, inwiefern die Kantone von den übrigen steuerlichen Massnahmen des Gesamtpakets der USR III Gebrauch machen werden. Vor diesem Hintergrund ist es nicht angebracht, im Abstimmungsbüchlein auch nur Grössenordnungen der mutmasslichen Steuerausfälle in den Kantonen aufzuführen. Vielmehr ist auf die Unklarheiten in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen der Vorlage hinzuweisen. Diesem Umstand wird denn auch in den Erläuterungen Rechnung getragen.

Die Abstimmungserläuterungen des Bundesrates enthalten ausserdem einen Link auf eine ausführliche Dokumentation des Eidgenössischen Finanzdepartements zu den finanziellen Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III (https://www.efd.admin.ch/dam/efd/de/dokumente/home/themen/steuern-national/usriii/ussriii-auswirkungen.pdf.download.pdf/ussriii-auswirkungen.pdf).

Text in den Abstimmungserläuterungen auf S. 30:

„(...)

Finanzielle Auswirkungen beim Bund

Beim Bund führen die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer (920 Millionen Franken) und der Ergänzungsbeitrag für ressourcenschwache Kantone (180 Millionen Franken) zu jährlichen Mindereinnahmen von 1,1 Milliarden Franken. Mit der zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital kommen weitere Mindereinnahmen hinzu, deren Höhe vom angewendeten Zinssatz abhängt.

Finanzielle Auswirkungen bei Kantonen und Gemeinden

Den Kantonen fliessen die 1,1 Milliarden Franken vom Bund zu, damit sie mit ihren Mindereinnahmen nicht alleine zurechtkommen müssen. Diese hängen insbesondere von den Gewinnsteuersenkungen ab, deren Höhe jedoch nicht vorausgesagt werden kann. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer führt ebenfalls zu Mindereinnahmen. Wieweit diese durch die Anpassung bei der Besteuerung von ausgeschütteten Gewinnen ausgeglichen werden, hängt vom angewendeten Zinssatz ab.

(...)"

siehe: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/abstimmungen/20170212.html

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/stellungnahmen-der-bundeskanzlei/Stellungnahme_BK_07122016.html