Die Bundeskanzlei überprüft die Anträge der Departemente an den Bundesrat auf ihre Vereinbarkeit mit der Legislaturplanung und mit den Strategien des Bundesrates.
Alle Anträge, welche die Departemente dem Bundesrat unterbreiten, werden in der Bundeskanzlei auf ihre Vereinbarkeit mit den geltenden Planungen, insbesondere mit der Legislaturplanung und mit den Zielen des Bundesrates oder auch mit seinen Strategien überprüft. Dies geschieht zunächst im Entwurfstadium während der Ämterkonsultation und wiederum in der definitiven Fassung im Mitberichtsverfahren. Die Prüfung der Anträge beinhaltet auch eine zusammenfassende Information und inhaltliche Beurteilung der Geschäfte zuhanden des Bundeskanzlers.
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