Bundesratscontrolling

Das Bundesratscontrolling dient dem Bundesrat zur Überwachung seiner Aufträge an die Departemente der Bundesverwaltung.

Seit 2012 betreibt die Bundeskanzlei zuhanden des Bundesrates eine Datenbank mit Angaben zu Aufträgen, welche an die Departemente und an die Bundeskanzlei gestützt auf die Beschlüsse des Bundesrates ergehen. Ebenso werden seit Herbst 2016 Aufträge erfasst, die das Parlament dem Bundesrat mit der Überweisung von Motionen und Postulaten erteilt. 

Dieses verwaltungsinterne Instrument erleichtert den Departementen und der Bundeskanzlei ihre Geschäftskontrollen und verschafft dem Bundesrat die Möglichkeit, sich jederzeit über den Stand der Auftragserfüllung ins Bild zu setzen. Das Bundesratscontrolling ist sowohl ein Führungsinstrument des Bundesrates, als auch eine Dienstleistung der Bundeskanzlei zuhanden der Departemente zur Steuerung von bundesrätlichen Aufträgen.

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/fuehrungsunterstuetzung/bundesratscontrolling.html