Legislaturplanung

Alle vier Jahre legt der Bundesrat in seiner Legislaturplanung zuhanden des Parlaments die Ziele und Massnahmen für die Legislaturperiode fest.

Zu Beginn jeder Legislaturperiode legt der Bundesrat in seiner Legislaturplanung die Richtlinien der Regierungspolitik fest. Das Instrument existiert seit 1968, zunächst als Bericht zuhanden der eidgenössischen Räte, seit 2007 als Botschaft. Die Legislaturplanung entspricht der politischen Agenda des Bundesrates und enthält die strategischen Ziele und prioritären Schwerpunkte der Legislaturperiode. Es werden die wichtigsten Ziele und Massnahmen für die nächsten vier Jahre festgelegt. Die Legislaturplanung bildet den politischen Orientierungsrahmen und ist die Basis für die Prioritätensetzung in der Verwaltung. Sie setzt die Leitplanken für eine kohärente Gestaltung der Gesetzgebungs- und Verwaltungstätigkeit. Als strategisches Führungsinstrument bildet die Legislaturplanung den übergeordneten Rahmen für die jeweiligen jährlichen Ziele des Bundesrates und der Departemente. 

Im schweizerischen Konkordanzsystem kann die Legislaturplanung allerdings nicht ein eigentliches Regierungsprogramm im Sinne eines Koalitionsprogramms sein, das von der Regierungsmehrheit durchgesetzt wird. Die Legislaturplanung ist vielmehr ein Dialoginstrument zwischen Bundesrat und Parlament, das frühzeitig zeigen soll, was die Regierung beabsichtigt und wo mit der Unterstützung der beiden Räte gerechnet werden kann, oder inwiefern Widerstand zu erwarten ist oder Anpassungsbedarf besteht.

 

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/fuehrungsunterstuetzung/legislaturplanung.html