Ziele des Bundesrates

Die Ziele des Bundesrates beinhalten die Massnahmen des Bundesrates für das nächste Jahr. Sie bilden die Grundlage für den Geschäftsbericht ein Jahr später.

Jeweils vor der Herbstsession verabschiedet der Bundesrat seine Ziele und Massnahmen für das nächste Jahr. Die Ziele sind auf die Legislaturplanung abgestimmt, werden dem Parlament zur Kenntnis gebracht und bilden die Grundlage für den Geschäftsbericht des Bundesrates ein Jahr später. Sie umfassen bis zum Planungsjahr 2021 zwei Bände. Ab Planungsjahr 2022 werden die jährlichen Ziele des Bundesrates nur noch in einem Band erscheinen.

Der frühere Band II, welcher die Ziele der Departemente und der Bundeskanzlei enthält, wird in den Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (VA mit IAFP) integriert. Die geplanten Vorhaben der Departemente und der Bundeskanzlei werden darin auf Stufe Verwaltungseinheit als «Projekte und Vorhaben» unterhalb der Geschäfte zu den Zielen des Bundesrates abgebildet. Mit dieser Anpassung möchte der Bundesrat die politische und die finanzielle Planung besser aufeinander abstimmen.

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/fuehrungsunterstuetzung/ziele-des-bundesrates.html