Der Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate informiert über den Stand der Realisierung der vom Parlament angenommenen Vorstösse.
Der Bericht des Bundesrates über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte ist ein Instrument der bundesrätlichen Rechenschaftsablage, der bis 2002 Teil des Geschäftsberichts des Bundesrates war und ebenfalls jährlich erscheint. Er wird von der Sektion Bundesratsgeschäfte erstellt. Der Bericht enthält einen Gesamtüberblick über das Geschehen aller vom Parlament angenommenen Motionen und Postulate. Er gibt Auskunft darüber, welche Vorstösse vom Bundesrat noch zu erfüllen sind und welche vom Parlament abgeschrieben werden können.
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