Im Geschäftsbericht legt der Bundesrat gegenüber dem Parlament Rechenschaft über das vergangene Jahr ab.
Der Geschäftsbericht, den der Bundesrat jeweils im Frühjahr verabschiedet, dient als Grundlage für die Rechenschaft gegenüber dem Parlament und orientiert jährlich über die Schwerpunkte der bundesrätlichen Tätigkeit und über die Erreichung der Ziele. Ebenso werden Abweichungen von den Zielen des Bundesrates sowie unvorhergesehene Vorhaben dargelegt und begründet. Aus dieser Optik nimmt der Bundesrat einen Soll-Ist-Vergleich vor.
Ab dem Berichtsjahr 2022 wird der Geschäftsbericht nur noch in einem Band erscheinen. Wie Band I früher wird der Geschäftsbericht weiterhin eine Darstellung der politischen Schwerpunkte der bundesrätlichen Geschäftsführung des vergangenen Jahres sowie einen Überblick über die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit im Lichte der jeweiligen Legislaturplanung enthalten.
Der frühere Band II, welcher die Rechenschaftsablage der Departemente und der Bundeskanzlei enthält, wird in die Staatsrechnung integriert. Die Rechenschaftsablage über die «Projekte und Vorhaben» der Departemente und der Bundeskanzlei geschieht neu auf Stufe Verwaltungseinheit in der Staatsrechnung und widerspiegelt die Planung im Voranschlag mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (VA mit IAFP). Analog zu den Planungsberichten soll mit dieser Anpassung auch die Rechenschaftsablage über die politische und finanzielle Planung besser aufeinander abstimmt werden.
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