Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Welt grundlegend und beeinflusst auch praktisch alle Aufgabenbereiche des Bundes. Der Bund beschäftigt sich sowohl mit der Regulierung von KI in der Schweiz, wie auch mit dem Einsatz von KI in der Bundesverwaltung. Diese Seite gibt eine Übersicht über die laufenden Arbeiten und die Zuständigkeiten beim Thema KI.
Regulierung von KI
In der Schweiz besteht bisher noch keine übergreifende Gesetzgebung spezifisch zu KI. Der Bundesrat hat deshalb am 12. Februar 2025 eine Auslegeordnung zu möglichen Regulierungsansätzen von KI diskutiert. Auf Basis dieser Auslegeordnung wird das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD mit dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA sowie weiteren betroffenen Bundesstellen bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung erstellen.
Diese setzt die KI-Konvention des Europarats um, indem sie die notwendigen gesetzlichen Massnahmen festlegt, insbesondere in den Bereichen Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht. Weiter hat der Bundesrat das UVEK in Zusammenarbeit mit dem EJPD, dem EDA und dem Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF beauftragt, bis Ende 2026 einen Umsetzungsplan zu rechtlich nicht verbindlichen Massnahmen wie Branchenlösungen oder Selbstverpflichtungserklärungen zu erarbeiten.
Weiterführende Informationen
Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung
Strategie für den Einsatz von KI-Systemen
Für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung gibt die KI-Strategie des Bundes die strategische Richtung vor. Die Strategie ist darauf ausgerichtet, dass die Bundesverwaltung Kompetenzen zu KI aufbauen, neue Lösungen finden und ihre Prozesse optimieren kann. Die Bundeskanzlei erstellt als nächsten Schritt bis Ende 2025 einen Plan mit konkreten Massnahmen zur Umsetzung.
Leitlinien und Merkblätter
Bereits heute gelten Vorgaben für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung. Generelle Leitlinien zu KI geben einen allgemeinen Orientierungsrahmen. Merkblätter zu generativen KI-Werkzeugen und grossen Sprachmodellen unterstützen die Mitarbeitenden im Arbeitsalltag. Im Grundsatz gilt: Man darf (und soll) verantwortungsvoll KI-Systeme einsetzen, aber die bestehenden Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Informationssicherheit und Datenschutz, sind jederzeit einzuhalten und die Verantwortung für den generierten Inhalt bleibt beim Menschen.
Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz (CNAI)
Das Kompetenznetzwerks für künstliche Intelligenz (CNAI) bietet mehrere Gefässe für den Erfahrungsaustausch, eine Übersicht über KI-Projekte in der Bundesverwaltung sowie diverse weitere Hilfsmittel.
Weiterführende Informationen
- Strategie für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung
- Merkblätter zu KI in der Bundesverwaltung
- Leitlinien künstliche Intelligenz für den Bund
- CNAI - Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz
- Terminologie - CNAI - Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz
- Projektdatenbank - CNAI - Kompetenznetzwerk für künstliche Intelligenz
Zuständigkeiten
Künstliche Intelligenz ist ein Thema, das praktisch alle Aufgabenbereiche des Bundes betrifft. Dementsprechend beschäftigen sich heute mehrere Stellen mit dem Thema. Der Bundesrat hat beschlossen, die Koordination zwischen diesen Stellen zu stärken und das Eidgenössische Departement des Innern EDI sowie die Bundeskanzlei BK beauftragt, bis Ende 2025 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Koordination zu KI zu erarbeiten.
Aktuell sind die Zuständigkeiten wie folgt:
- CNAI: Kompetenzzentrum und Netzwerk zu KI. Zentrale Ansprechpartnterin zum Thema KI und Anlaufstelle für verwaltungsinterne Fragen.
- Bundesamt für Justiz (BJ): Erarbeitet eine Vernehmlassungsvorlage zur KI-Regulierung
- Bundesamt für Kommunikation (BAKOM): Erarbeitet weitere, nicht rechtlich verbindliche Massnahmen zu KI in der Schweiz
- Direktion für Völkerrecht (DV): Zuständig für Fragen der internationalen KI-Regulierung samt Koordination und Zusammenarbeit mit dem BJ und dem BAKOM zur Umsetzung im nationalen Recht
- Bereich DTI der BK: Erstellt Strategien, Vorgaben und Umsetzungsmassnahmen für den Einsatz von KI-Systemen in der Bundesverwaltung.
KI ist 2025 ausserdem ein Fokusthema der Strategie Digitale Schweiz.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Bundeskanzlei BK
Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)
Monbijoustrasse 91
3003 Bern
- Tel.
- +41 58 463 46 64