Open Source Software (OSS)

Die IKT-Strategie der Bundesverwaltung verlangt, dass die Dienstleistungen der Informatik wirtschaftlich und in einwandfreier Qualität erbracht sowie vorausschauend geplant werden und die Interoperabilität sichergestellt ist. Open Source Software (OSS) kann dazu einen Beitrag leisten, sofern gewisse Voraussetzungen geschaffen sind. Ein angemessener Einsatz kann den Handlungsspielraum der Bundesverwaltung vergrössern.

Standortbestimmung zur IKT-Teilstrategie OSS

In Erfüllung des Postulats 14.3532 von Nationalrätin Edith Graf-Litscher «Open Source in der Bundesverwaltung. Standortbestimmung und Ausblick» nahm der Bundesrat am 22. März 2017 eine Standortbestimmung zur OSS-Strategie aus dem Jahr 2005 vor. Der Bericht zur Beantwortung des Postulats lieferte einen Überblick zum heutigen Einsatz von OSS in der Bundesverwaltung sowie einen Ausblick auf die weiteren notwendigen Schritte. Der Bericht zeigte auf, dass OSS heute in richtigem Ausmass eingesetzt wird. Grundlage für den Entscheid, ob in der Bundesverwaltung Open-Source-Software oder lizenzierte Software eingesetzt wird, ist die Betrachtung der Gesamtkosten einer Informatikanwendung über deren gesamten Lebenszyklus hinweg.

Damit wie angestrebt die Gleichbehandlung von OSS und lizenzierter Software sichergestellt ist, wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bundesverwaltung entsprechend angepasst und Richtlinien für die Beschaffungsstellen erstellt.

IKT-Teilstrategie zu OSS durch strategischen Leitfaden ersetzt

Seit der Publikation der IKT-Teilstrategie Open Source im Jahr 2005 hat sich die Verbreitung von Open Source Software konstant erhöht. Heute setzt gemäss der jährlich durchgeführten Open Source Studie Schweiz eine deutliche Mehrheit der Unternehmen und Behörden Open Source Software in vielen verschiedenen Bereichen ein. Auch in der Software-Industrie gibt es kaum mehr Firmen, die nicht mit Open Source Tools und Komponenten arbeiten.

Der Bundesrat hat am 22. März 2017 die Erneuerung der «Open Source Teil-Strategie vom 15. März 2005» beschlossen. Im Rahmen der Erarbeitung der neuen Teilstrategie war die Mehrheit der Departemente (IRB, IBK, einzelne Fachämter) der Meinung, dass anstelle einer Teilstrategie ein strategischer Leitfaden erstellt werden sollte. Vor diesem Hintergrund wurde die «Open Source Teil-Strategie vom 15. März 2005» durch den Strategischen Leitfaden Open Source Software in der Bundesverwaltung vom 1. Februar 2019» in der Bundesverwaltung abgelöst und mit konkreten Handlungsempfehlungen im ergänzenden Praxisleitfaden erweitert.

OSS-Strategie des Bundes

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