Die gemeinsame Stammdatenverwaltung ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der digitalen Transformation der Behörden. Sie ermöglicht, dass Bürgerinnen, Bürger sowie Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal bekannt geben müssen («Once-only») und somit entlastet werden. Ausserdem erlaubt sie den Behörden, ihre Leistungen effizienter und kundenorientierter zu erbringen. Mehrfach genutzte Stammdaten sollen künftig unter Beachtung des Datenschutzes gemeinsam bewirtschaftet und Verwaltungen aller föderalen Ebenen sowie weiteren berechtigten Kreisen zur Nutzung bereitgestellt werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Dezember 2018 die «Strategie und das Umsetzungskonzept für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes» gutgeheissen. Die Strategie legt Ziel, Grundsätze, Umsetzungskonzept und Massnahmen der künftigen, gemeinsamen Stammdatenverwaltung fest und wird schrittweise angegangen. In einer ersten Etappe (2019 - 2021) liegt das Schwergewicht auf den Unternehmensstammdaten in der Bundesverwaltung.
In dieser Etappe wurde zunächst das Steuerungsgremium gemeinsame Stammdatenverwaltung Bund gemäss Bundesratsbeschluss etabliert. Die Vertretungen der Departemente, der Bundeskanzlei und der Ämter gewährleisten in und mit dem Gremium die Ausrichtung ihrer laufenden Vorhaben auf die Umsetzung der gemeinsamen Stammdatenverwaltung Bund. Hierzu wurden die Grundlagen für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung erarbeitet und abgestimmt. Diese Grundlagen sind neben rechtlichen Klärungen (Handlungsfeld Recht) insbesondere das gemeinsame Verständnis zu Stammdaten (Definitionspapier zu Unternehmensstammdaten), ein Organisationskonzept mit Aufgaben und Rollen zur notwendigen Verankerung der gemeinsamen Stammdatenverwaltung (Handlungsfeld Organisation) sowie das Zielbild IKT für Unternehmensstammdaten (Handlungsfeld IKT). Das Konzept geht davon aus, dass Unternehmensstammdaten, welche für alle Verwaltungseinheiten relevant sind, durch das BFS im Betriebs- und Unternehmensregister bereitgestellt und bewirtschaftet werden.
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