Stammdatenverwaltung

Der Bundesrat hat im Dezember 2018 die Strategie für eine gemeinsame Stammdatenverwaltung des Bundes beschlossen. Die Strategie definiert die Ziele, Grundsätze, das Umsetzungskonzept und die Massnahmen der gemeinsamen Stammdatenverwaltung. Die Strategie wird in Etappen umgesetzt. Die erste Etappe (2019-2021) legte den Schwerpunkt auf Unternehmensstammdaten. Die zweite Etappe (2022-2024) fokussiert auf Daten von natürlichen Personen, raumbezogenen Stammdaten und Stammdaten zu Gebäuden und Wohnungen.

Eine gemeinsame Stammdatenverwaltung ist der zentrale Baustein der digitalen Transformation der Behörden. Sie ermöglicht, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Daten der Verwaltung nur einmal bekannt geben müssen («Once-only») und somit weniger administrativen Aufwand haben. Der Bund bewirtschaftet gemeinsam genutzte Stammdaten unter Beachtung des Datenschutzes. Er stellt sie Verwaltungen aller föderalen Ebenen sowie weiteren berechtigten Kreisen zur Verfügung.

Was sind Stammdaten?

Stammdaten sind Daten zu grundlegenden Objekten in Geschäftsprozessen. Sie werden selten verändert. Viele Verwaltungseinheiten benötigen sie als Basis für ihr Geschäft. Beispiele von Stammdaten sind Unternehmen, Personen und Gebäude. Stammdaten werden gemeinsam in allen föderalen Ebenen unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der geltenden Rechtsgrundlagen bewirtschaftet und genutzt.

Bei Stammdaten müssen Unternehmen und Personen ihre Daten den Behörden idealerweise nur einmal bekannt geben (Once-Only-Prinzip). Sind die Daten einmal in einem Register erfasst, müssen sie bei weiteren Behördenkontakten (Bund, Kanton, Gemeinde) nicht nochmals neu erfasst werden.

Zweite Etappe (2022-2024)

Die Bundeskanzlei (BK), das Bundesamts für Statistik (BFS), swisstopo und die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) arbeiten gemeinsam an der zweiten Etappe der Stammdatenverwaltung. Sie behandeln drei Typen von Stammdaten: Stammdaten von natürlichen Personen, raumbezogene Stammdaten und Stammdaten von Gebäuden und Wohnungen. Für diese drei Stammdatenbereiche werden jeweils Zielbilder ausgearbeitet. Die Zielbilder beschreiben den gewünschten und angestrebten Zustand für die Zukunft. Daraus werden dann Umsetzungsmassnahmen zu Recht, Organisation und IKT. Die Digitale Verwaltung Schweiz (DVS) klärt den Rechtssetzungsbedarf für die Ambition «Föderales Datenmanagement» ab. Alle diese Schritte fördern die gemeinsame Bewirtschaftung und Nutzung von Stammdaten.

Abgeschlossen: Erste Etappe (2019-2021)

In der ersten Etappe (2019-2021) nahm das Steuerungsgremium gemeinsame Stammdatenverwaltung Bund seine Arbeit in Angriff. Es stellt sicher, dass laufende Vorhaben wie z.B. eine Erneuerung eines Registers mit der gemeinsamen Stammdatenverwaltung abgestimmt sind. Der Bereich DTI hat Grundlagen (Handlungsfelder Recht, Organisation und IKT) für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung erarbeitet. Für die Unternehmensstammdaten hat er ein Bericht, ein Organisationskonzept mit Aufgaben und Rollen sowie das Zielbild erarbeitet.

Prototyp «Linked Data» natürliche Personen

Dieser Prototyp untersucht eine verteilte Datenhaltung und deren vernetzte Nutzung anhand der Daten von natürlichen Personen (z.B. AHV-Nr., Name, Adresse, Zivilstand, …). Das Ziel ist es, mittels eines praktischen Beispiels zu verstehen, wie personenbezogene Daten sicher und vertrauenswürdig über mehrere Systeme genutzt werden können. Der Prototyp wird im Rahmen des Datenökosystem Schweiz umgesetzt.

Kontakt

Bundeskanzlei BK

Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung (DTI)

Monbijoustrasse 91
3003 Bern

Tel.
+41 58 463 46 64

info.dti@bk.admin.ch

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