SB018 - IKT-Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes

Stammdaten sind definiert als grundlegende Informationen, welche die Verwaltung für ihr Handeln zwingend braucht resp. welche für die laufende Geschäftsabwicklung benötigt werden. Beispiele sind Informationen zu Personen, Unternehmen, Orten, Gebäuden und Grundstücken. «Gemeinsame Stammdaten» bezeichnet dabei Stammdaten, welche für mehr als eine Verwaltungseinheit relevant sind.

Mehrfach genutzte Stammdaten sollen künftig gemeinsam bewirtschaftet und Verwaltungen aller föderalen Ebenen sowie weiteren berechtigten Kreisen zur Nutzung bereitgestellt. Die gemeinsame Stammdatenverwaltung ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung der digitalen Transformation der Behörden. Sie ermöglicht, dass Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen der Verwaltung Daten nur einmal bekannt geben müssen («once-only»), erlaubt den Behörden, ihre Leistungen effizienter und kundenorientierter zu erbringen und entlastet Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2018 die «Strategie für den Ausbau einer gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes» gutgeheissen sowie konkrete Massnahmen ausgelöst.

 
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