Ziele des Bundesrates

Die Ziele des Bundesrates beinhalten die Massnahmen, die der Bundesrat im Folgejahr umsetzen will. Sie sind die Grundlage für den Geschäftsbericht, der ein Jahr später erscheint.

Die Ziele des Bundesrates sind auf die Legislaturplanung abgestimmt. Jeweils in der Herbstsession gibt der Bundesrat der Bundesversammlung seine Ziele für das nächste Jahr bekannt.

Die Legislaturplanung und die Jahresziele des Bundesrates enthalten die Schwerpunkte der Regierung und dienen der Verwaltung als Leitlinien für ihre Arbeit. Weiter gewährleisten sie, dass die Verwaltungstätigkeiten mit der Gesetzgebung koordiniert werden. Die Ziele des Bundesrates stellen eine politische Absichtserklärung dar: sie sollen die Marschrichtung der bundesrätlichen Politik vorgeben, ohne aber zum Korsett zu werden, das unvorhersehbare, dringende Massnahmen verhindert. Der Bundesrat kann deshalb von den Zielen abweichen, wenn die Umstände es erfordern.

Die Jahresziele richten sich nicht nur an den Bundesrat und die Verwaltung, sondern auch an die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte. Sie erleichtern ihnen ihre Kontrolltätigkeit; die Kommissionen können die Arbeit des Bundesrates über das ganze Jahr an den Zielen messen und gegebenenfalls gezielt klärende Fragen stellen. Die Ziele des Bundesrates sind also ein Planungsinstrument mit Vorgaben und Massnahmen zu deren Umsetzung. Im Folgejahr zieht der Bundesrat in seinem Geschäftsbericht Bilanz.

Weiterführende Informationen

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/regierungsunterstuetzung/fuehrungsunterstuetzung/jahresziele.html