Eidgenössische Volksinitiative 'Für die Anerkennung des Staates Palästina'

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 172
17. Anerkennung des Staates Palästina
1 Die Schweiz anerkennt Palästina als souveränen und unabhängigen Staat.
2 Wird die Anerkennung des Staates Palästina von Volk und Ständen angenommen, so richtet der Bundesrat innerhalb von drei Monaten nach Erwahrung des Abstimmungsergebnisses eine entsprechende Erklärung an die Generalsekretärin oder den Generalsekretär der UNO und an die Generalversammlung der Vereinten Nationen.


SR 101
Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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Letzte Änderung 23.12.2025 12:08

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