Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:
Art. 117 Abs. 2
2 Er [der Bund] akzeptiert verschiedene Versicherungsmodelle, die den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen. Jeder Mensch hat das Recht, Art und Umfang der Versicherung frei zu bestimmen.
1 SR 101