Eidgenössische Volksinitiative 'Integration des Landeskennzeichens in das Kontrollschild (Kontrollschildinitiative)'

Die Volksinitiative ist in der Form einer allgemeinen Anregung nach Artikel 139 Absatz 2 der Bundesverfassung1 verfasst und hat folgenden Wortlaut:

Das Design der Kontrollschilder für Motorfahrzeuge und Anhänger soll so angepasst werden, dass keine Notwendigkeit mehr besteht, einen CH-Aufkleber anzubringen, wenn man ins Ausland fährt. Das bedeutet mindestens, dass unser Landeskennzeichen CH auf dem Kontrollschild steht. Dem Gesetzgeber wird freigestellt, ob er zugleich noch weitere notwendige Anpassungen vornehmen möchte.

Das neue Design der Kontrollschilder soll spätestens zwei Jahre nach der Annahme der ausformulierten Verfassungsbestimmung durch Volk und Stände eingeführt werden.

1 SR 101

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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