Eidgenössische Volksinitiative 'Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk!)'

Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:

Art. 140 Abs. 1 Bst. d (neu)

1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

d. die völkerrechtlichen Verträge, die:

  1. eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
  2. die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
  3. Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
  4. neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.

Fachkontakt
Letzte Änderung 03.12.2024 12:08

Zum Seitenanfang