Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 140 Abs. 1 Bst. d (neu)
1 Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:
d. die völkerrechtlichen Verträge, die:
- eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung in wichtigen Bereichen herbeiführen,
- die Schweiz verpflichten, zukünftige rechtsetzende Bestimmungen in wichtigen Bereichen zu übernehmen,
- Rechtsprechungszuständigkeiten in wichtigen Bereichen an ausländische oder internationale Institutionen übertragen,
- neue einmalige Ausgaben von mehr als 1 Milliarde Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 100 Millionen Franken nach sich ziehen.