Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 56 Abs. 2 und 3 (neu)
2 Jedoch sind Freimaurervereinigungen und Logen, Odd Fellows, die philanthropische Gesellschaft Union, ähnliche und ihnen affilierte Gesellschaften in der Schweiz verboten.
3 Jede Wirksamkeit ähnlicher ausländischer Gesellschaften sind ebenfalls in der Schweiz verboten.