Eidgenössische Volksinitiative 'für eine freie Arzt- und Spitalwahl'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 34bis Abs. 3 (neu)

3Die obligatorischen Grundversicherungen geben Patientinnen und Patienten innerhalb der ganzen Schweiz im Kranken- und Unfallbereich Anrecht:

  1. auf freie Arzt- und Spitalwahl;
  2. auf Kostendeckung.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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