Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 34bis Abs. 3 (neu)
3Die obligatorischen Grundversicherungen geben Patientinnen und Patienten innerhalb der ganzen Schweiz im Kranken- und Unfallbereich Anrecht:
- auf freie Arzt- und Spitalwahl;
- auf Kostendeckung.