Die Initiative im Wortlaut
Datum | Fundstelle | |
Nicht zustandegekommen am | 08.08.1922 | BBl 1922 III 403 |
Eingereicht am | 10.04.1922 |
Form: Eidg. Volksinitiative (Allgemeine Anregung)
Anmerkung: Sammelbeginn: Die Initiative wurde im Laufe des Jahres 1921 lanciert, der Sammelbeginn kann nicht eindeutig datiert werden. Zwar erreichte sie insgesamt 51'032 Unterschriften. Diese wurden aber über eine zu lange Zeitspanne eingereicht, so dass nie mehr als 46'992 Unterschriften den Bedingungen von Art. 5 des damals geltenden Gesetzes genügten. Nach Art. 5 des Bundesgesetzes vom 27. Januar 1892 über das Verfahren bei Volksbegehren und Abstimmungen fielen alle jene Unterschriften ausser Betracht, für deren Urheber das Stimmrecht nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten, vom Tage des Eingangs der Volksinitiative bei den Bundesbehörden an zurückgerechnet, bescheinigt worden war. Stellt man, wie der Bundesrat in seinem Bericht vom 8. August 1922, auf das Einreichungsdatum vom 10. April 1922 ab, so waren lediglich 11'803 Unterschriften gültig.