Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:
Gestützt auf Art. 121, Abs. 4 und 5, der Bundesverfassung verlangen die unterzeichneten stimmberechtigen Schweizerbürger die Aufnahme eines neuen Artikels in die Bundesverfassung des Inhalts, dass die gesamte Bundesverwaltung, inbegriffen die Bundesbahnen, nach dem Grundsatz der grösstmöglichen Einfachheit und Sparsamkeit organisiert und nach ökonomisch-kaufmännischen Gesichtspunkten geleitet werden muss.
Der Verfassungsartikel soll den sofortigen Erlass eines Bundesgesetze vorschreiben, welches in der Bundesverwaltung inkl. Bundesbahnen jede Bureaukratie und Doppelspurigkeit, insbesondere auch die Bestimmungen über die Organisation der Bundesbahnverwaltung in Rückkaufsgesetz vom 15. Oktober 1897 aufhebt, sparsamsten Betrieb gewährleistet und die Verantwortlichkeit der an der Leitung beteiligten Personen festlegt.