Eidgenössische Volksinitiative 'pro Tempo 80 plus auf Strassen ausserorts'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 37bis Abs. 4 (neu)

4a. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen und Motorräder beträgt auf Strassen ausserorts 80 km/h. Auf gut ausgebauten Strecken können höhere Geschwindigkeiten zugelassen werden.

Zur Hebung der Verkehrssicherheit, sowie aus Gründen des Umweltschutzes, können tiefere Limiten angesetzt werden.

Von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit abweichende Massnahmen unterstehen dem fakultativen Referendum.

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Letzte Änderung 03.12.2024 12:08

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