Eidgenössische Volksinitiative 'pro Tempo 130 auf Autobahnen'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 37bis Abs. 3 (neu)

3a. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen und Motorräder beträgt auf Autobahnen 130 km/h.

Zur Hebung der Verkehrssicherheit, sowie aus Gründen des Umweltschutzes, können tiefere Limiten angesetzt werden.

Von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit abweichende Massnahmen unterstehen dem fakultativen Referendum.

Letzte Änderung 26.05.2023 16:21

Zum Seitenanfang