Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 37bis Abs. 3 (neu)
3a. Die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen und Motorräder beträgt auf Autobahnen 130 km/h.
Zur Hebung der Verkehrssicherheit, sowie aus Gründen des Umweltschutzes, können tiefere Limiten angesetzt werden.
Von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit abweichende Massnahmen unterstehen dem fakultativen Referendum.