Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 36bis Abs. 1bis (neu)
1bis Zwischen Wimmis und dem Rhonetal darf keine durch das Simmental führende Nationalstrasse erstellt oder betrieben werden.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 36bis Abs. 1bis (neu)
1bis Zwischen Wimmis und dem Rhonetal darf keine durch das Simmental führende Nationalstrasse erstellt oder betrieben werden.
Letzte Änderung 06.09.2024 9:36