Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art.37bis Abs.3 (neu)
3Der Bund wird auf dem Wege der Gesetzgebung eine eigene Versicherung zur Deckung der Haftpflicht für Motorfahrzeuge und Fahrräder einrichten.
Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.