Änderung des RVOG vom 7. Oktober 2005 zur Genehmigung kantonaler Erlasse / Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland

Worum geht es?

Im Gegensatz zum früheren Verfassungsrecht verlangt die Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101) nicht mehr, dass Verträge der Kantone unter sich und mit dem Ausland dem Bund generell zur Genehmigung unterbreitet werden. An die Stelle der früheren Genehmigungspflicht ist die Informationspflicht getreten. Die Kantone haben dem Bund Verträge unter sich zur Kenntnis zu bringen (Artikel 48 Absatz 3 BV) resp. den Bund vor dem Vertragsschluss mit dem Ausland zu informieren (Artikel 56 Absatz 2 BV). Dieses Verfahren ist auf Erlassstufen unterhalb des Verfassungsrechts umzusetzen.

Die Bundesversammlung entscheidet nur über die Genehmigung von Verträgen der Kantone unter sich oder mit dem Ausland wenn der Bundesrat oder ein Kanton gegen den betreffenden Akt Einsprache erhebt (Artikel 172 Absatz 3 BV).

Artikel 61b und 62 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) sind dem von der BV vorgesehenen Verfahren anzupassen.

Die Verordnung vom 30.1.1991 über die Genehmigung kantonaler Erlasse durch den Bund muss total revidiert und an die BV vom 18. April 1999 angepasst werden.

Was ist bisher geschehen?

Die praktische Handhabung der geltenden, teilweise überholten Bestimmungen bei der Behandlung konkreter Fälle hat wiederholt zu Schwierigkeiten geführt. Die dabei aufgeworfenen Fragen konnten zwar punktuell beantwortet werden, es hat sich aber gezeigt, dass verschiedene Punkte nach wie vor offen sind und einer grundlegenden Klärung bedürfen.

Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Rechtsdienstes der Bundeskanzlei hat im Oktober 2002 ihre Arbeit aufgenommen.

In der Folge hat der Rechtsdienst der Bundeskanzlei in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe den entsprechenden Gesetzesentwurf samt Erläuterungen erarbeitet und dem Bundesrat im Hinblick auf die Eröffnung der Vernehmlassung unterbreitet.

Am 28. Januar 2004 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur 'Teilrevision RVOG: Genehmigung kantonaler Erlasse, Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland' eröffnet und die Bundeskanzlei mit der Durchführung beauftragt. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen Parteien sowie weitere interessierte Kreise. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende April 2004.

Am 3. Dezember 2004 hat der Bundesrat vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen sowie die Botschaft und den Entwurf für eine Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Genehmigung kantonaler Erlasse, Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland) zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet.

Der Ständerat hat sich am 7. März 2005 mit der Vorlage befasst, der Nationalrat am 19. September 2005.
Die Schlussabstimmung fand am 7. Oktober 2005 statt.

Der Bundesrat hat am 5. April die Änderung des RVOG auf den 1. Juni 2006 in Kraft gesetzt und die auf den gleichen Zeitpunkt in Kraft tretende Änderung RVOV gutgeheissen.

Materialien und Dokumente

Vernehmlassungsentwurf zur Teilrevision RVOG (Genehmigung kantonaler Erlasse, Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland)

Vorlage (PDF, 100 kB, 28.03.2006)Eröffnung Vernehmlassungsverfahren: Erlassentwurf Verträge der Kantone

Bericht (PDF, 238 kB, 28.03.2006)Eröffnung Vernehmlassungsverfahren: Erläuternder Bericht Verträge der Kantone

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision RVOG (Genehmigung kantonaler Erlasse, Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland)

Ergebnisbericht (PDF, 146 kB, 28.03.2006)Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Teilrevision RVOG

Botschaft zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Genehmigung kantonaler Erlasse, Information über Verträge der Kantone unter sich oder mit dem Ausland)

Inkrafttreten

Erläuterungen RVOV

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/gesetzgebung/rechtsbereiche-der-bk/abgeschlossene-gesetzgebungsprojekte/rvog/rvog-genehmigung-kantonaler-erlasse.html