Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts

Worum geht es?

Artikel 64 Absatz 1 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG; SR 172.010) ermächtigte den Bundesrat zeitlich befristet von besonderen Organisationsbestimmungen in anderen Bundesgesetzen abweichen zu können. Mit der Botschaft über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts vom 5. Juni 2001 (BBl 2001 3845) beantragte der Bundesrat der Bundesversammlung unter anderem die Anpassung jener Bundesgesetze, von deren Organisationsbestimmungen er abgewichen ist.

Der Bundesrat wollte zudem seine Organisationshoheit auf Gesetzesstufe präzisieren. Er schlug deswegen die Aufhebung von Artikel 64 RVOG, womit auf eine zeitliche Befristung der Abweichungskompetenz des Bundesrates verzichtet werden sollte. Mit der Neufassung von Artikel 8 RVOG sollte die Organisationskompetenz des Bundesrates über die Bundesverwaltung präzisiert werden. Zudem sollten die Schranken, innert welcher der Bundesrat von Organisationsbestimmungen in Bundesgesetzen abweichen kann, ausdrücklich auf Gesetzesstufe festgehalten werden.

Mit der Anpassung des RVOG wollte der Bundesrat die Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR101) nachvollziehen, welche in Artikel 178 Absatz 1 die Organisationshoheit des Bundesrates über die Bundesverwaltung verankert.

Was ist bisher geschehen?

Am 5. Juni 2001 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts an die eidgenössischen Räte.

Die eidgenössischen Räte verabschiedeten das Bundesgesetz über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts in der Schlussabstimmung vom 22.03.2002.

In der Folge arbeitete die Bundeskanzlei eine Vorlage zur Anpassung von Ausführungsverordnungen aus. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2003 das Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechts (mit Ausnahme von Ziffer I/27 des Anhangs) auf den 1. Februar 2003 in Kraft gesetzt und die entsprechenden Anpassungen von Verordnungen gutgeheissen.

https://www.bk.admin.ch/content/bk/de/home/dokumentation/gesetzgebung/rechtsbereiche-der-bk/abgeschlossene-gesetzgebungsprojekte/rvog/Organisationsbestimmungen-des-Bundesrechts.html