Die Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) ist an die Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101) anzupassen: Artikel 32 RVOV über die Gebührenverordnungen der Departemente entspricht nicht mehr den Anforderungen von Artikel 164 Bundesverfassung.
Worum geht es?
Die RVOV musste an die Beschlüsse des Bundesrates vom 20.12.2000, die Dienststelle Verwaltungskontrolle (VKB) der Bundeskanzlei (BK) aufzuheben, und vom 3. Juli 2002 betreffend Umsetzung Art. 5 RVOG (Überprüfung Bundesaufgaben: Bestandesaufnahme und weiteres Vorgehen angepasst) werden.
Aufgrund der Auswertung der Erfahrungen mit Leistungsaufträgen prüfte die BK, ob Artikel 33 RVOV über die FLAG-Einheiten anzupassen ist (Art. 33 RVOV wird vorderhand unverändert beibehalten).
Schliesslich wurden bei dieser Gelegenheit verschiedene Bestimmungen der RVOV an die im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) verwendete Terminologie angepasst.
Was ist bisher geschehen?
Eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Departemente hat das Konzept zur Revision der RVOV am 25.1.2001 gutgeheissen. In der Folge hat die Sektion Recht der BK einen Änderungsentwurf ausgearbeitet.
Der Bundesrat hat am 21. August 2002 die Revision der RVOV verabschiedet und auf den 1. Oktober 2002 in Kraft gesetzt.
Gleichzeitig hat der Bundesrat beschlossen, dass die BK und die Departemente dafür sorgen, dass in Erlassesentwürfen nicht mehr auf den Anhang zur RVOV verwiesen wird, und die BK beauftragt, den Anhang zur RVOV jährlich nachzuführen.