Elektronische Eingaben an das Bundesverwaltungsgericht müssen mit einer anerkannten qualifizierten elektronischen Signatur (Artikel 21a Absatz 2 VwVG) des Absenders versehen sein und zwingend über eine anerkannte Zustellplattform für sichere Zustellungen an die zentrale Kanzlei des Bundesverwaltungsgerichts (kanzlei@bvger.admin.ch) adressiert und verschickt werden:
Internetadresse der Behörde
Zugelassene Kommunikationskanäle und Adressen für die Eingabe
Zusätzliche Hinweise zur elektronischen Eingabe
Zugelassene Dateiformate und Datenvolumen
Eingabedokumente einschliesslich Beilagen sind im Format PDF einzureichen. Die maximale Datenmenge richtet sich nach den Angaben der Zustellplattformen
Bitte beachten
Für die Wahrung einer Frist ist der Zeitpunkt massgebend, in dem die von den Verfahrensbeteiligten verwendete Zustellplattform die Quittung ausstellt, dass sie die Eingabe zuhanden der Behörde erhalten hat (Abgabequittung).
Das Bundesverwaltungsgericht schliesst jede Haftung aus, wenn die Zustellplattform den Empfang der elektronischen Eingabe nicht fristgerecht bestätigt. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für die Verbindung zur Zustellplattform als auch für die Zustellplattform selber.