Internetadresse
Zugelassene Kommunikationskanäle und Adressen für die Eingabe
Zugelassene Datenformate
Positiv-/Negativliste
Beim EDA ist der elektronische Verkehr grundsätzlich in sämtlichen Verwaltungsverfahren nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren (VwVG, SR 172.021) zugelassen. Ausgenommen sind Verfahren, in denen als GEHEIM oder VERTRAULICH klassifizierte Informationen gemäss Informationsschutzverordnung vom 4. Juli 2007 (SR 510.411) bearbeitet werden.