Begriffe des schweizerischen Rechts und des EU-Rechts stimmen nicht immer überein. Ausserdem kann ein schweizerischer Begriff z. B. in einer Amtssprache, aber nicht in den beiden andern mit dem EU-Begriff identisch sein. Da schweizerisches Recht in erster Linie von Personen in der Schweiz verstanden werden muss, ist grundsätzlich die schweizerische Terminologie zu verwenden. Also z. B. «Konzession» statt «Lizenz», «Bewilligung» statt «Genehmigung», «Motorfahrzeug» statt «Kraftfahrzeug». Wenn nötig kann in einer Konkordanztabelle dargestellt werden, welche schweizerischen Begriffe den Begriffen der EU entsprechen.
1. Entsprechung von Ausdrücken
Vgl. zu Konkordanztabellen: GTR Rz. 37–40
Gesetzestechnische Richtlinien
In Termdat, der Terminologie-Datenbank der schweizerischen Bundesverwaltung, werden die EU-rechtlichen Varianten nach Möglichkeit in die entsprechenden Einträge integriert. Wer in Termdat den schweizerischen Begriff nachschlägt, stösst in einzelnen Fällen somit gleichzeitig auf den ihm entsprechenden EU-Begriff (Land = «EU»).
Beispiel 1:
Dem schweizerischen Begriff «Garantiegewicht» eines Fahrzeugs / «poids garanti» / «peso garantito» entspricht im EU-Recht üblicherweise «Gesamtmasse» / «masse maximale» / «massa totale».
Beispiel 2:
Der im schweizerischen Chemikalienrecht verwendete Begriff «Zubereitung» / «préparation» / «preparato» entspricht im EU-Recht
dem Begriff «Gemisch» / «mélange» / «miscela».
2. Termdat
Informationen zu Termdat:
3. «EU» oder «EG»?
GTR Rz. 125 und 134:
Gesetzestechnische Richtlinien
4. Begriffe des EU-Rechts
Vgl. die Unterseite «Terminologie und Gesetzestechnik in der EU»:
Weiterführende Informationen
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Bei der Lösung terminologischer Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung von EU-Recht in schweizerisches Recht stellt die Sektion Terminologie der BK ihr Knowhow zur Verfügung. Sie kann aus Termdat auf Wunsch auch Glossare zu bestimmten Themen erstellen, beispielsweise zur Terminologie des Migrations- und Asylbereichs sowie zu Schengen:
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