Die Lösungen, die in den Berichten zu den folgenden Vorstössen skizziert werden, widerspiegeln die Gepflogenheiten zum Zeitpunkt der Einreichung des Vorstosses. Diese entsprechen nicht zwingend in allen Punkten der heutigen redaktionellen Praxis bei der Überführung von EU-Recht in schweizerisches Recht.
Vorstösse zu redaktionellen und gesetzestechnischen Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme von EU-Recht
Motion Kommission 99.028-NR 99.3480 «BVG-Revision. Anpassungen an die EU-Verordnung Nr. 1408/71 und Nr. 574/72»
Allgemein relevant für die Frage, ob auf EU-Rechtsakte verwiesen oder ob ihr Inhalt ins schweizerische Recht inkorporiert werden soll, dies insbesondere auf Gesetzesstufe, vgl. AB 1999 S 966 und AB 1999 N 1912f.
Vgl. dazu den Bericht des Bundesrates vom 19. Juni 2000 an die SGK-N betreffend der Anpassung des schweizerischen Rechts an die EU-Verordnungen in Ausführung einer Motion (99.3480) des Nationalrates, BBl 2000 4852.
Postulat Vollmer 03.3102 «Öffentlichkeit von Gesetzestexten. Übernahme der für die Schweiz relevanten EU-Rechtserlasse in die schweizerische Rechtssammlung»
Der Vorstoss fordert insbesondere, im schweizerischen Recht auf EU-Rechtsakte nicht zu verweisen, sondern ihren Inhalt «in verständlicher Art auszuformulieren». Der Bundesrat erklärte sich am 21. Mai 2003 bereit, das Postulat entgegenzunehmen; im Nationalrat wurde es am 20. Juni 2003 angenommen.
Vgl. dazu den Bericht des Bundesrates vom 10. März 2006 über Motionen und Postulate der gesetzgebenden Räte im Jahre 2005, BBl 2006 3103, hier 3105:
Postulat Nordmann 06.3839 «Autonomer Nachvollzug und Kennzeichnung des Schweizer EU-Rechtes»
Das Postulat verlangt eine regelmässige Auflistung und Kennzeichnung des im autonomen Nachvollzug übernommenen EU-Rechts; der Bundesrat beantragte am 14. Februar 2007 die Ablehnung des Postulats, und der Nationalrat folgte ihm am 20. März 2009, vgl. AB 2009 N 569f.
Frage Cassis 10.5422 «Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union: EG oder EU?»
Fragt, ob die Schweiz seit dem 1.12.2009 nun eigentlich mit der EG oder mit der EU Abkommen abschliesse und ob nicht neuerdings konsequent «EG» durch «EU» zu ersetzen sei. Der Bundesrat antwortete, dass die Schweiz nun tatsächlich Verträge mit der EU abschliesse, dass ältere Verträge deshalb aber formell nicht geändert würden, vgl. AB 2010 N 1482.
Vgl. zu dieser Frage auch die Unterseite «Terminologie»