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Kurzanleitung zur Suche im EUR-Lex

Faustregeln für die Umsetzung von EU-Recht in schweizerisches Recht

Leitfäden

Verweisung auf EU-Recht

Zulässigkeit von Verweisen auf EU-Recht

Randziffern 753–759

Gesetzestechnische Regeln für die Verweisung auf EU-Recht

Randziffern 124–151

Weiter- oder Kaskadenverweise

Dort: Dokument «Umgang mit Kaskadenverweisen»

Seite 2

Harmonisierung der Nummerierung von EU-Rechtsakten

Benennung von Gliederungseinheiten von EU-Rechtsakten

Gliederungseinheiten des EU-Rechts werden in Schweizer Erlassen so benannt, wie sie das EU-Recht selber benennt.

Die Regel, dass es «in Absatz», aber «unter Buchstabe» heisst, gilt für die Schweiz nicht.

«EU» oder «EG»

Randziffern 125 und 134

Zitierung von Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen

Anhang 2

Leitfaden des BJ «Verfahren der Erarbeitung, Übernahme und Umsetzung von Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands» (nur via BJ-Intranet zugänglich)

Entsprechung von Ausdrücken

Randziffern 37–40

Vgl. auch die Unterseite Terminologie:

Botschaften sowie Ausführungen zu Verordnungen im Antrag an den Bundesrat

Zum Vergleich mit EU-Recht und zur Prüfung der Vereinbarkeit mit EU-Recht in Botschaften vgl. die folgende Unterseite:

Standardformulierungen für die Umsetzung von New-Approach-Richtlinien

Erlasse, mit denen New-Approach-Richtlinien umgesetzt werden, enthalten fast immer die gleichen Standardbestimmungen:

  1. «grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen»
  2. Vermutungstatbestand: «Wird ein Produkt nach bestimmten technischen Normen hergestellt, so wird vermutet, dass es die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.»
  3. Bezeichnung und Veröffentlichung der geeigneten technischen Normen

Beispiel: die Artikel 3–6 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die
Produktesicherheit (SR 930.11), die für solche Standardbestimmungen als
Richtschnur dienen sollten:

New Approach: vgl. dazu auch die Informationen auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft:

Weiterführende Informationen

Kontakt

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