Randziffern 753–759
Zugang zum EU-Recht
Online-Portal zum EU-Recht
Kurzanleitung zur Suche im EUR-Lex
Faustregeln für die Umsetzung von EU-Recht in schweizerisches Recht
Leitfäden
Verweisung auf EU-Recht
Zulässigkeit von Verweisen auf EU-Recht
Gesetzestechnische Regeln für die Verweisung auf EU-Recht
Randziffern 124–151
Weiter- oder Kaskadenverweise
Dort: Dokument «Umgang mit Kaskadenverweisen»
Seite 2
Harmonisierung der Nummerierung von EU-Rechtsakten
Benennung von Gliederungseinheiten von EU-Rechtsakten
Gliederungseinheiten des EU-Rechts werden in Schweizer Erlassen so benannt, wie sie das EU-Recht selber benennt.
Die Regel, dass es «in Absatz», aber «unter Buchstabe» heisst, gilt für die Schweiz nicht.
«EU» oder «EG»
Randziffern 125 und 134
Zitierung von Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen
Anhang 2
Leitfaden des BJ «Verfahren der Erarbeitung, Übernahme und Umsetzung von Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands» (nur via BJ-Intranet zugänglich)
Entsprechung von Ausdrücken
Randziffern 37–40
Vgl. auch die Unterseite Terminologie:
Botschaften sowie Ausführungen zu Verordnungen im Antrag an den Bundesrat
Zum Vergleich mit EU-Recht und zur Prüfung der Vereinbarkeit mit EU-Recht in Botschaften vgl. die folgende Unterseite:
Standardformulierungen für die Umsetzung von New-Approach-Richtlinien
Erlasse, mit denen New-Approach-Richtlinien umgesetzt werden, enthalten fast immer die gleichen Standardbestimmungen:
- «grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen»
- Vermutungstatbestand: «Wird ein Produkt nach bestimmten technischen Normen hergestellt, so wird vermutet, dass es die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt.»
- Bezeichnung und Veröffentlichung der geeigneten technischen Normen
Beispiel: die Artikel 3–6 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die
Produktesicherheit (SR 930.11), die für solche Standardbestimmungen als
Richtschnur dienen sollten:
New Approach: vgl. dazu auch die Informationen auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft:
Weiterführende Informationen
Bespiele
Beispiele für die Übernahme von EU-Recht (Workshop an der ZfR-Tagung 2019):
- Redaktionelle Aspekte bei der Übernahme von EU-Recht (PDF, 122 kB, 05.10.2020)
- Beispiel 1: Legaldefinition reformulieren (PDF, 156 kB, 07.09.2020)
- Beispiel 2: Copy&Paste (inkl. Reformulierung) (PDF, 144 kB, 07.09.2020)
- Beispiel 3: Legaldefinition reformulieren (PDF, 142 kB, 07.09.2020)
- Beispiel 4: Verweisen (PDF, 155 kB, 07.09.2020)
Artikel
Artikel zur Verweisung auf EU-Recht
Redaktionelle und gesetzestechnische Probleme der Verweisung auf EU-Recht im Landesrecht (PDF, 519 kB, 03.08.2016)Artikel von Clemens Locher in Leges 2010/1
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