Datenräume setzen sich immer aus einer sogenannten Datenraumträgerschaft und den am Datenraum beteiligten Teilnehmenden zusammen. Die Datenraumträgerschaft bildet das oberste Organ und strategische Steuerungsgremium des Datenraums. Ihre Hauptaufgabe ist es die Vertrauenswürdigkeit und die Interoperabilität des jeweiligen Datenraums sicherzustellen. Dazu definiert sie Gouvernanz und Architektur und sorgt für ihre Umsetzung innerhalb des Datenraums.
Damit die Datenraumträgerschaft ihren Zweck erfüllen kann, übernimmt sie mehrere wichtige Funktionen.
- Sie stellt einen transparenten Zugang zu relevanten Informationen sicher und fördert die Zusammenarbeit zwischen den Teilnehmenden.
- Sie legt Standards fest, die die Interoperabilität über Plattformen, Systemen und Rechtsordnungen fördern und nimmt eine Führungsrolle beim Aufbau von Vertrauen im Datenraum ein.
- Darüber hinaus sichert die Datenraumträgerschaft die langfristige Funktionsfähigkeit des Datenraums – durch nachhaltige Finanzierung, Förderung von Innovation und durch ihre Fähigkeit, auf technologische und rechtliche Entwicklungen zu reagieren.
Eine erfolgreiche Trägerschaft agiert neutral, vertritt die Interessen aller Teilnehmenden ausgewogen und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Wie eine Datenraumträgerschaft konkret ausgestaltet wird, hängt von den Zielen, Rahmenbedingungen und Anforderungen des jeweiligen Datenraums ab. Das Dokument „Ausgestaltung der Datenraumträgerschaft“ (siehe unten) setzt sich vertieft mit der Rolle der Datenraumträgerschaft auseinander und zeigt anhand von Beispielen aus der Schweiz, wie Trägerschaften in Datenräumen und ähnlichen Vorhaben umgesetzt wurden. Das Dokument ergänzt das Rollenmodell Datenökosystem Schweiz.
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