Eidgenössische Volksinitiative 'Erhöhung der Renten der Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

A.

Dem Art. 34quater Abs. 1 der Bundesverfassung wird der folgende neue Absatz beigefügt:

Die ordentlichen und ausserordentlichen Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung wie der Invalidenversicherung sind existenzsichernde Bedarfsrenten.

B.

Art. 34quater Abs. 5 der Bundesverfassung wird durch die folgende Fassung ersetzt:

Die finanziellen Leistungen des Bundes und der Kantone betragen mindestens die Hälfte des Gesamtbedarfes der Versicherungen.

Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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