Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
A.
Dem Art. 34quater Abs. 1 der Bundesverfassung wird der folgende neue Absatz beigefügt:
Die ordentlichen und ausserordentlichen Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung wie der Invalidenversicherung sind existenzsichernde Bedarfsrenten.
B.
Art. 34quater Abs. 5 der Bundesverfassung wird durch die folgende Fassung ersetzt:
Die finanziellen Leistungen des Bundes und der Kantone betragen mindestens die Hälfte des Gesamtbedarfes der Versicherungen.
Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.