Eidgenössische Volksinitiative 'Verbot der Atomwaffen'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 20bis (neu)

Herstellung, Einfuhr, Durchfuhr, Lagerung und Anwendung von Atomwaffen aller Art, wie ihrer integrierenden Bestandteile, sind im Gebiete der Eidgenossenschaft verboten.

Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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