Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Art. 20bis (neu)
Herstellung, Einfuhr, Durchfuhr, Lagerung und Anwendung von Atomwaffen aller Art, wie ihrer integrierenden Bestandteile, sind im Gebiete der Eidgenossenschaft verboten.
Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.