Eidgenössische Volksinitiative 'für die Wahl des Nationalrates aufgrund der Schweizer Wohnbevölkerung'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Artikel 72 der Bundesverfassung wird aufgehoben und durch folgenden Artikel ersetzt:

Artikel 72

Der Nationalrat wird aus Abgeordneten des schweizerischen Volkes gebildet. Auf je 20'000 Seelen der schweizerischen Bevölkerung wird ein Mitglied erwählt.

Eine Bruchzahl über 10'000 Seelen wird für 20'000 Seelen berechnet.

Jeder Kanton und bei geteilten Kantonen jeder der beiden Landesteile hat wenigstens ein Mitglied zu wählen.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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