Eidgenössische Volksinitiative 'zur Erhaltung des schweizerischen Nationalparks'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird durch die Aufnahme eines neuen Artikels wie folgt ergänzt:

Der Schweizerische Nationalpark im Unterengadin bleibt mit seiner gesamten Landschaft, Tier- und Pflanzenwelt dem Volke und der Wissenschaft als Naturreservat unversehrt erhalten. Er umfasst mindestens das am 1. Januar 1957 bestehende Reservationsgebiet.

Der Erwerb von Rechten für den Nationalpark erfolgt gegen volle Entschädigung gemäss Art. 23 der Bundesverfassung. Ausserdem leistet der Bund an die betroffenen Gemeinden des Engadins und des Münstertales sowie an den Kanton Graubünden eine angemessene Vergütung für die im Bestand des Nationalparkes begründeten Nachteile.

Ein Bundesgesetz wird die näheren Bestimmungen treffen.

Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.

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Letzte Änderung 11.04.2024 16:34

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