Eidgenössische Volksinitiative 'Einführung einer Invalidenversicherung'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 34quater Abs. 1, 2. Satzteil:

..."er ist befugt auf einen späteren Zeitpunkt auch die Invalidenversicherung einzuführen", wird aufgehoben und durch den folgenden Absatz 1bis ersetzt: "Der Bund errichtet auf dem Wege der Gesetzgebung die Invalidenversicherung, die die Eingliederung der erwerbs- und teilerwerbsfähigen Invaliden ins Erwerbsleben fördert, die sämtlichen Invaliden die notwendigen Prothesen und andern Hilfsmittel verschafft und die den nicht- oder teilerwerbsfähigen Invaliden durch Renten den Lebensunterhalt sichert."

Art. 34quater der Bundesverfassung wird durch folgende Übergangsbestimmung ergänzt:

Vom Zeitpunkt der Annahme dieses Verfassungsartikels an und bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung werden jährlich aus Bundesmitteln die notwendigen Summen zur Verfügung gestellt, um die Wiedereingliederung körperlich und geistig Behinderter ins Erwerbsleben durch entsprechende Massnahmen zu fördern, um allen bedürftigen Invaliden die notwendigen Prothesen und andere Hilfsmittel zu verschaffen und den bedürftigen nicht- oder teilerwerbsfähigen Invaliden eine den Lebensunterhalt sichernde Übergangsrente auszurichten.

Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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