Eidgenössische Volksinitiative 'Eidgenössische Verwaltungskontrolle'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

Art. 94bis (neu)

  1. Die Finanzdelegation beider Räte wählt drei Sachverständige. Bundesbeamte und Mitglieder der Bundesversammlung sind nicht wählbar.
  2. Den Sachverständigen obliegt es, alle Einsparungsmöglichkeiten bei der Verwendung der Bundesmittel zu untersuchen. Sie handeln selbständig oder auf Antrag der Bundesbehörden. Die Bundesverwaltung ist gehalten, Ihnen Auskunft zu erteilen und Hilfe zu leisten.
  3. Die Sachverständigen unterbreiten der Finanzdelegation zuhanden der Bundesversammlung mindestens halbjährlich ihre Anträge. Sie überwachen die Ausführung der genehmigten Anträge.
  4. Ein Bundesgesetz regelt das Nähere über die Befugnisse der Sachverständigen, die Organisation und das Verfahren.

Massgebend ist der deutsche Text der Initiative.

Fachkontakt
Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

Zum Seitenanfang