Eidgenössische Volksinitiative 'Proporzwahl des Nationalrates'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 73

Die Wahlen für den Nationalrat sind direkte. Sie finden nach dem Grundsatze der Proportionalität statt, wobei jeder Kanton und jeder Halbkanton einen Wahlkreis bildet.

Die Bundesgesetzgebung trifft über die Ausführung dieses Grundsatzes die nähern Bestimmungen.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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