Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:
Übergangsbestimmungen zum Art. 89bis
Alle vor Annahme des Artikels 89bis als dringlich erklärten Bundesbeschlüsse sowie der Bundesbeschluss vom 30. August 1939 über Massnahmen zum Schutze des Landes und zur Aufrechterhaltung der Neutralität (Vollmachten-Beschluss) treten mit den gestützt darauf erlassenen oder sie abändernden gesetzlichen Bestimmungen spätestens am 20. August 1947 ausser Kraft.