Eidgenössische Volksinitiative 'Volk und Stände entscheiden über dringlich erklärte Bundesgesetze!'

Die Bundesverfassung[1] wird wie folgt geändert:

Art. 140 Abs. 1 Bst. c und d

Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet:

c.     Aufgehoben

d.     die dringlich erklärten Bundesgesetze; diese Bundesgesetze müssen innerhalb von 100 Tagen nach Annahme durch die Bundesversammlung zur Abstimmung unterbreitet werden.

Art. 141 Abs. 1 Bst. b

Aufgehoben

Art. 165 Abs. 2–3bis

Aufgehoben

3 Aufgehoben

3bis Ein dringlich erklärtes Bundesgesetz tritt 100 Tage nach Annahme durch die Bundesversammlung ausser Kraft, wenn es nicht innerhalb dieser Frist von Volk und Ständen angenommen wird.


[1]      SR 101

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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