Eidgenössische Volksinitiative '7500 Franken an jede Person mit Schweizer Bürgerrecht (Helikoptergeld-Initiative)'

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 122

12. Einmaliger Beitrag an Personen mit Schweizer Bürgerrecht über eine Erhöhung der Geldmenge

1 Jede Person, die am Tag der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände das Schweizer Bürgerrecht hat, erhält von der Schweizerischen Nationalbank einen Betrag von 7500 Franken.

2 Die Schweizerische Nationalbank schafft dazu Geld im Umfang des erforderlichen Gesamtbetrags.

3 Jede begünstigte Person erhält ihren Betrag spätestens ein Jahr nach Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände.

4 Der erhaltene Betrag ist von der Einkommenssteuer befreit.

1 SR 101
2 Die engültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.

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Letzte Änderung 26.04.2024 8:28

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