Eidgenössische Volksinitiative 'Einschränkung der Anwendung der Dringlichkeitsklausel'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 89

Für Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse ist die Zustimmung beider Räte erforderlich.

Bundesgesetze, sowie allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sind dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen, wenn es von 30'000 stimmberechtigten Schweizerbürgern, oder von acht Kantonen verlangt wird.

Allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse, deren Inkrafttreten keinen Aufschub erträgt, können mit Zweidrittelmehrheit der Stimmenden in jedem der beiden Räte als dringlich erklärt und damit dem Referendum entzogen werden; sie treten spätestens nach Ablauf von drei Jahren ausser Kraft.

Staatsverträge mit dem Auslande, welche unbefristet oder für eine Dauer von mehr als fünfzehn Jahren abgeschlossen sind, sind ebenfalls dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen, wenn es von 30'000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von acht Kantonen verlangt wird.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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