Eidgenössische Volksinitiative 'Dringliche Bundesbeschlüsse und Wahrung der demokratischen Volksrechte'

Die Volksinitiative lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 89 Ziff. 2

Sämtliche Bundesgesetze sowie allgemein verbindliche Bundesbeschlüsse sollen dem Volke zur Annahme oder Verwerfung vorgelegt werden, wenn es von 30'000 stimmberechtigten Schweizerbürgern oder von acht Kantonen verlangt wird.

Der Volksabstimmung dürfen nur solche Beschlüsse und Bundesgesetze entzogen werden, die im Interesse des werktätigen Volkes liegen und wenn das von den eidgenössischen Räten mit Dreiviertel der anwesenden Mitglieder beschlossen wird.

Fachkontakt
Letzte Änderung 03.12.2024 12:08

Zum Seitenanfang