Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 116 Abs. 2 zweiter Satz (neu)
2 … Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei.
Die Volksinitiative lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 116 Abs. 2 zweiter Satz (neu)
2 … Kinder- und Ausbildungszulagen sind steuerfrei.
Letzte Änderung 06.09.2024 9:36