Eidgenössische Volksinitiative 'Unsere Armee benötigt eine klare Kompetenzregelung für den Einsatz im Ernstfall!'

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 58 Abs. 4 (neu)

4Der Bundesrat beschliesst über Einsätze der Armee im Ernstfall, die im Inland oder im Ausland mit scharfer Munition durchgeführt werden sollen. An der Beschlussfassung müssen alle Mitglieder des Bundesrates teilnehmen. Der Beschluss kommt zustande, wenn fünf Mitglieder für den Einsatz stimmen. Die Beschlussfassung ist geheim und wird protokolliert.

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Letzte Änderung 19.04.2024 0:03

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