Eidgenössische Volksinitiative 'Bürokratie-Stopp!'

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 9a (neu) Unbürokratischer Gesetzesvollzug

Jede Person hat Anspruch darauf, dass:

a. Gesetze verständlich sind und einfach, unbürokratisch und effizient angewandt werden;

b. Verwaltungen und Gerichte ihre Angelegenheiten schnell, einfach und unbürokratisch behandeln.

Art. 94 Abs. 3 zweiter Satz (neu)

3… Dazu treffen sie Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten; sie berücksichtigen dabei insbesondere die Anliegen der Kleinst- bis mittelgrossen Unternehmen.

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Letzte Änderung 27.03.2024 11:48

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