Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 9a (neu) Unbürokratischer Gesetzesvollzug
Jede Person hat Anspruch darauf, dass:
a. Gesetze verständlich sind und einfach, unbürokratisch und effizient angewandt werden;
b. Verwaltungen und Gerichte ihre Angelegenheiten schnell, einfach und unbürokratisch behandeln.
Art. 94 Abs. 3 zweiter Satz (neu)
3… Dazu treffen sie Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten; sie berücksichtigen dabei insbesondere die Anliegen der Kleinst- bis mittelgrossen Unternehmen.